Inventar- und Erbsteuerwesen, Fortsetzung

Nach dem Todesfall einer steuerpflichtigen Person ist in der Regel ein Steuerinventar aufzunehmen, welches als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer dient. Nebst der Ausfertigung des Steuerinventars stehen diverse andere Arbeiten an. Dafür braucht es breite Kenntnisse im Güter- und Erbrecht, Inventur- und Steuerrecht sowie in der Anwendung des Computerprogrammes IVAR.

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