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Kenntnisse im Erb- und Güterrecht werden nicht nur für die Erstellung eines Inventars bzw. Erbenverzeichnisses benötigt, sondern bilden auch die Grundlage für das Verständnis beim Abschluss von verschiedenen Verträgen oder zur Erteilung von Auskünften. Nach einem Todesfall einer steuerpflichtigen Person soll ein Steuerinventar als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer dienen.
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